Elternarbeit
Klassen-Elternbeirat:
Die Eltern einer Klasse wählen zu Schuljahresbeginn beim ersten Elternabend ihre zwei Elternvertreter/innen. Die Elternvertreter nehmen offiziell die Interessen der Eltern ihrer Klasse wahr und haben beide Sitz und Stimme im Elternbeirat. Deren Rechte und Pflichten sind im Schulgesetz festgelegt. Die Elternbeiräte leiten die Klassen-Elternabende welche insbesondere der Unterrichtung und Aussprache folgende Themen dienen:
- Entwicklungsstand der Klasse (z.B. Leistung, Verhalten, besondere Probleme)
- Unterrichtsschwerpunkte in den Fächern
- Einladung und Vorstellung von Fachlehrern
- Informationen über das aktuelle Schulgeschehen
- Stundentafel und differenziert angebotene Unterrichtsveranstaltungen (z.B. Fächerwahl, Kurse, Arbeitsgemeinschaften)
- Kriterien und Verfahren zur Leistungsbeurteilung;
- Grundsätze für Klassenarbeiten und Hausaufgaben sowie Versetzungsordnung und für Abschlussklassen Prüfungsordnung;
- in der Klasse verwendete Lernmittel einschließlich Arbeitsmittel;
- Klassenfahrten, Schulausflüge, Betriebsbesichtigungen u.ä.
- Sonstige Veranstaltungen für die Klasse wie z.B. Feste, Grillfeste
- grundsätzliche Beschlüsse der Gesamtkonferenz, der Schulkonferenz, des Elternbeirats und der Schülervertretung
- Bei Zustimmung der Eltern (Datenschutz) Erstellung von Klassenlisten mit Kontaktdaten und Emailadressen für Rundmails von Klasseninfos sowie Infos des Schulelternbeirates
Der Schulelternbeirat
Die Klassen-Elternvertreter wählen alle zwei Jahre den Schulelternbeiratsvorsitzenden und seinen Stellvertreter. Der Schulelternbeirat nimmt offiziell die zumeist klassenübergreifenden Interessen bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit aller Eltern der Schule sowie alle Interessen der Elternvertreter wahr. Er arbeitet eng mit der Schulleitung, dem Förderverein, der Schülervertretung und anderen Gremien zusammen und nimmt an Gesamtkonferenzen teil. Die Rechte und Pflichten sind im Schulgesetz geregelt.
Die Schulelternbeiräte leiten die Schulelternbeiratssitzungen welche insbesondere der Unterrichtung und Aussprache folgende Themen dienen:
- Wahl der Schulelternbeiräte
- Wahl der Vertreter für die Schulkonferenz
- Wahl der Delegierten für die Kreiselternbeiratssitzungen
- Information über Gremienarbeit
- Informationen der Schulleitung
- Informationen des Fördervereins
- Neue Themen und Herausforderungen, Bildung von Arbeitsgruppen
- grundsätzliche Beschlüsse der Schulleitung, der Gesamtkonferenz, der Schulkonferenz, der Schulleitung, der Schülervertretung, des Kreiselternbeirates, des Landeselternbeirates, des Kultusministeriums
- Terminabsprachen
Zur Zeit ist Herr Thomas Assmann Elternbeiratsvorsitzender, seine Stellvertreterin ist Frau Katharina Kunz.
Bei Anregungen und Fragen stehen Ihnen diese beiden Elternvertreter neben denen von den Eltern gewählten Klassenelternbeiräten gerne zur Verfügung. Terminvereinbarung treffen Sie bitte über das Sekretariat.
Die Schulkonferenz
In der Schulkonferenz arbeiten Schulleitung mit gewählten Lehrkräften, Eltern und Schüler/innen zusammen. Die Wahl der Schulkonferenzteilnehmer findet alle zwei Jahre statt. Zur Wahl können alle Eltern der Schule (auch unabhängig der Funktion als Klassenelternvertreter) kandidieren. Die Schulkonferenz ist das wichtigste Gremium der Schule, sie entscheidet über wichtige Schulbelange. Bestimmte Beschlüsse, welche die Schule betreffen, müssen von der Schulkonferenz bestätigt werden, in anderen Fällen muss die Schulkonferenz angehört werden. Sie kann Anregungen und Empfehlungen geben, die dann in den zuständigen Gremien beraten werden.
Kreiselternbeirat / Landeselternbeirat
Da viele Anliegen und Probleme an den verschiedenen Schulen ähnlich sind, hält der Elternbeirat bzw. gewählte Delegierte auf Kreisebene Kontakte zu den Elternbeiräten anderer Schulen und trifft sich regelmäßig zu informellen Gesprächen, bei denen Erfahrungen ausgetauscht und auch Initiativen im Rahmen des Kreises besprochen werden. Diese werden dann an den Landeselternbeirat weitergeleitet, der sie dem Kultusministerium vorträgt.